Postfinance Hypothek

Postfinance: Privatisierung und Einstieg in den Hypothekenmarkt?

Hypothekenvergleich: Hypo-Börse
Verdient die PostFinance bald auch im Hypothekargeschäft

Gibt es bald die Postfinance-Hypothek?

An seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes eröffnet.

Der staatlichen PostFinance soll erlaubt werden, Hypotheken und Kredite anzubieten.

Gleichzeitig stellt der Bundesrat im Rahmen der Weiterentwicklung der PostFinance ergänzende Maßnahmen zur Diskussion:

Er schlägt die Teilprivatisierung von PostFinance vor und zeigt die Option einer zeitlich begrenzten Kapitalisierungszusicherung des Bundes auf. Mit dieser befristeten Zusicherung kann PostFinance die regulatorischen Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken erfüllen.

Die PostFinance AG ist mit knapp 3 Millionen Kundinnen und Kunden und einem Kundenvermögen von rund 120 Milliarden Franken eines der größten Finanzinstitute der Schweiz.

Aufgrund ihrer starken Stellung im inländischen Einlagegeschäft und im Zahlungsverkehr gehört sie zu den systemrelevanten Banken.

Außerdem nimmt sie den gesetzlichen Grundversorgungsauftrag im Bereich des Zahlungsverkehrs wahr. PostFinance ist eine 100%-Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post AG, welche ihrerseits zu 100% im Besitz der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist.

Postfinance wäre großer neuer Spieler im Hypothekarmarkt

Gemäß Postorganisationsgesetz darf PostFinance keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben.

Daher hält PostFinance einen hohen Anteil ihres Vermögens in festverzinslichen Wertpapieren (Obligationen) und liquiden Mitteln.

Wegen Nullzinsen Ertragskraft der PostFinance „stark zurückgegangen“

Im Zuge der seit 2008 anhaltenden Tiefzinsphase ist die Ertragskraft von PostFinance stark zurückgegangen und wird ohne Gegenmaßnahmen weiter schrumpfen.

Der Unternehmenswert ist gesunken und die Fähigkeit von PostFinance, Eigenkapital aufzubauen oder Dividenden auszuschütten hat sich vermindert. Die Finanzierung der Grundversorgung wird erschwert. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu den Erwartungen des Bundesrats in den strategischen Zielen für die Post.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 5. September 2018 das UVEK beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EFD eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des Postorganisationsgesetzes auszuarbeiten. Gemäß dieser Vorlage soll PostFinance der Zugang zum Kredit- und Hypothekarmarkt gewährt werden, umfangmäßig beschränkt auf diejenigen Kundeneinlagen, welche PostFinance aufgrund des Grundversorgungsauftrags im Zahlungsverkehr zufließen.

Bundesrat: PostFinance würde angeblich Wettbewerb im Hypothkarmarkt beleben

Durch die Möglichkeit der Kredit- und Hypothekenvergabe verbessert sich die Ertragskraft von PostFinance und das Anlagerisiko für die Kundengelder wird verringert. Der Wettbewerb auf dem Kredit- und Hypothekarmarkt wird belebt, was zu besseren Konditionen für die Kundinnen und Kunden führt. Da der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt schrittweise über mehrere Jahre hinweg erfolgt, sind keine negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität zu befürchten. Der Bundesrat kann über die strategische Steuerung der Post Vorgaben bezüglich einer klimafreundlichen Kreditvergabepolitik von PostFinance machen.

Der Bundesrat befürwortet eine Öffnung des Aktionariats von PostFinance. Mit einer Öffnung kann PostFinance die regulatorisch notwendigen Eigenmittel auf nachhaltige Weise bereitstellen und der Bund kann seine Beteiligungsrisiken reduzieren.

Wie im Postorganisationsgesetz vorgesehen, soll die Schweizerische Post AG – und damit indirekt der Bund – Mehrheitsaktionärin von PostFinance bleiben. Über den Zeitpunkt der Teilprivatisierung entscheidet der Verwaltungsrat der Post in enger Abstimmung mit dem Bundesrat als Eigner.

Bis zur Teilprivatisierung von PostFinance ist die Erfüllung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen insbesondere für den Notfallplan (gone concern-Kapital) eine große finanzielle Herausforderung für die Post.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die regulatorischen Eigenmittel primär durch PostFinance und Post aus eigener Kraft zu gewährleisten sind (Einbehalt von Gewinnen, Bilanzkürzung von PostFinance, Beitrag des Konzerns, Erlöse aus der Teilprivatisierung).

Falls dies nicht aus eigener Kraft zeitgerecht vollständig möglich oder sinnvoll ist, stellt der Bundesrat – alternativ zur Aufnahme von verlustabsorbierendem Fremdkapital – als ergänzende, bis zur Teilprivatisierung befristete und an strenge Kriterien geknüpfte Übergangslösung die Gewährung einer Kapitalisierungszusicherung des Eigentümers Bund an die Post zur Diskussion. Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. September 2020.

Save Filter
×