Das kann teuer werden:
Wer eine Immobilie kauft, sollte sich vorgängig erkundigen, ob Straßensanierungen anstehen.
Und sich allenfalls im Notar- / Grundbuchvertrag bestätigen lassen, daß dem Verkäufer keine bekannt sind.
Und sicherheitshalber die Gemeinde anschreiben und / oder den Kanton, sofern z. B. ein Haus oder Grundstück, das zu kaufen beabsichtigt ist, an einer Kantonsstraße liegt.
Denn Neuerschließungen und sei es nur, daß die Kanalisationsanschlüsse zwischen Haus und Straße erneuert werden in einer Gemeinde, das kann sofort 5.000 Franken oder mehr kosten.
Wer soetwas einmal erlebt hat, daß er unter Druck gesetzt wird, schnell den Kaufvertrag zu unterschreiben und kurze Zeit später eine Erschließungsrechnung ins Haus flattert, der wird in Zukunft darauf achten.
Aber welcher normale Immobilienkäufer denkt an solche Dinge?
Bei Gemeindestraßen ist es ratsam, wenn diese sich bei einem beabsichtigten Immobilienkauf in einem sehr schlechten Zustand befinden, im jeweiligen Reglement (hier ein Beispiel einer Änderung) der Gemeinde zu schauen, wer bei Straßensanierungen die Kosten trägt (Gemeinde oder Eigentümer der Liegenschaften oder beide und wenn beide, zu welchen prozentualen Verteilungen).
Ausland: Risiko und Beträge viel höher
Im Ausland kann das sogar exzessive Züge annehmen.
Es ist bekannt, daß geldsuchende Gemeinden in Deutschland nicht nur ständig Grundsteuern (Liegenschaftssteuern in Deutschland) nach oben schrauben.
Sondern auch solche Ereignisse blühen können, daß man hohe 5- oder sogar 6stellige Euro-Beträge für Straßensanierungen zahlen muß und so zu einem Verkauf der Liegenschaft gezwungen wird bzw. zu einem Notverkauf.
Mit Ausnahme vom deutschen Bundesland Baden-Württemberg dürfen die Gemeinden in allen Bundesländern sogenannte Straßenausbaubeiträge von Haus- und Grundstücks-Besitzern einfordern.
Hier ein aktueller Fall von Anliegerbeiträgen bzw. Sanierungsbeiträgen:
Tipp bei Immobilien in DE
Schauen Sie beim Kauf bzw. bei Immobilienkauf-Absicht darauf, in welchem Zustand die Straße ist.
Denn Gemeinden dürfen für die Instandhaltung der Straßen keine Kosten erheben an den Anwohner / Eigentümer der Liegenschaften.
Nur, wenn eine Erneuerung der Straße oder eine Verbesserung der Straße vorgenommen wird, dürfen die Kosten auf die Eigentümer umgelegt werden.
Das heißt, wenn eine Straße einen so stark sanierungsbedürftigen Eindruck macht, daß bald eine Gesamtsanierung anstehen könnte, eher die Finger von einem Kauf lassen.
Perfide
Manche Kommunen warten absichtlich solange ab bis eine Straße so kaputt ist, daß sie gesamtsaniert werden muß. Weil sie dann die Kosten auf die Anwohner umlegen kann, die dort Häuser oder Grundstücke haben.
Eine Erneuerung wird angenommen, wenn die übliche Nutzungsdauer abgelaufen ist, wobei das stark schwankt. Eine Hauptstraße hält zirka 25 Jahre, eine Straße in einem Wohngebiet auch gut 40 Jahre. So oder so, man tut gut daran bei einem Immobilienkauf in Deutschland zu schauen, in welchem Zustand die anliegenden Straßen sind…
Hier ein weiteres solches Beispiel, wo Anwohner massivst zur Kasse gebeten werden für eine Hauptstraße, die überwiegend andere benutzen.
