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Neue Hypotheken-Richtlinien

Hypothekenvergleich: Hypo-Börse

Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen will, muß 20 % des Kaufpreises als Eigenkapital bringen.

Andere Regeln gelten für Ferienwohnungen und Liebhaberobjekte. Hier sind die Erfordernisse an das Eigenkapital höher.

Die Behörden, allen voran die Schweizerische Nationalbank, beobachten den Hypothekarmarkt aufmerksam. Seit vielen Jahren warnt die SNB vor einer Überhitzung, die jedoch nie eingetreten ist.

Dennoch haben sich aufgrund der Vorgaben der SNB die Vergaberichtlinien für Hypotheken verschärft.

Das hat Folgen für Neuhypotheken:

Die Bank bewertet die Immobilie vorsichtiger auf der Basis des Niederstwertprinzip.

Selbstgenutztes Wohneigentum: Hier dürfen die ersten zehn Prozent Eigenkapital des Belehnungswertes der Immobilie nicht aus der 2. Säule der Pensionskasse kommen.

Schnellere Amortisation. Bisher hatten Hypothekarnehmer bis zu 20 Jahre lang Zeit, ihre 2. Hypothek zurückzuzahlen, diese Frist wurde nun um 5 Jahre verkürzt. Die Hypothek ist damit innert 15 Jahren auf 2/3 des Belehnungswertes der Immobilie zurückzuführen.

Außerdem muß dies vor dem Pensionsalter erfolgen.

Für die Tragbarkeitsprüfung rechnen Banken und Versicherungen – auch, wenn die tatsächlichen Zinssätze für Hypotheken zurzeit völlig anders gelagert sind – in aller Regel mit 5%.

Damit ein Polster besteht, falls die Zinsen ansteigen und die Niedrigzinsphase vorbeigehen sollte.

Die Hypothek darf außerdem in punkto Rückzahlung und Kredit-Nebenkosten nicht ein Drittel des Einkommens überragen.

 

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