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Aufgepaßt beim Hypothekenvergleich: Krasser Fall von Moneypark-Hypothek-Vermittlung bzw. Credit-Suisse-Hypothek

Festhypothek, Hypothekenvergleich: Hypo-Börse, Variable Hypothek (Liborhypothek)
Langfinger Hypothekenvergleich Kosten Moneypark Credit Suisse

Das Finanzportal Inside Paradeplatz berichtet von einem Fall, bei dem ohne das Wissen eines Hypothekar-Kunden von der Bank Credit Suisse für die Vermittlung einer Hypothek eine Provision von 33.000 Schweizerfranken geflossen ist.

Kraß teure Trennung bzw. Hypothekenkündigung

Als der Hypothekenkunde sich von der Hypothek der Credit Suisse trennen wollte bzw. wegen dem Handeln der Bank sogar mußte, also den Hypokredit vorzeitig kündigen wollte, forderte die Bank Geld.

Und zwar richtig viel Geld. Denn die Hypothekarzinsen sind bei der CS im Vergleich zu den Nullzinsen und sogar Minuszinsen, die zurzeit herrschen extrem teuer. Und die Bank bei der Berechnung ihrer „Entschädigung“ für die entgangenen Gewinne sehr kreativ.

Zudem führte sie selbst herbei, daß der Kunde vorzeitig aus der Festhypothek aussteigen mußte.

Das Portal IS berichtet über einen aktuellen Fall einer CS-Hypothek:

„Der Spielraum sei ausgereizt, meinte die CS. Was tun? Der Kunde fand eine andere Bank für sein Vorhaben. Bedingung war die gesamte Finanzierung.

Also mußte der Kunde seine 10jährige Fest-Hypothek bei der CS auflösen. Jetzt erst gingen ihm die Augen auf. Die CS wollte für einen vorzeitigen Ausstieg sage und schreibe 409’000 Franken.“

Hinzu kommt: Erst durch eine unsinnige oder zurückhaltend formuliert zweifelhafte „Beratung“ nahm der Kunde zudem in Millionensumme zuviel Hypokredit auf.
Was allerdings für die Hypothekenvergleichs-Firma Moneypark zur Goldgrube wurde, denn sie kassierte prächtig.

Lange Laufzeiten für Provisionen der Hypothekenportale interessanter als Kundeninteressen

Der Fall beweist einmal mehr:
Für Hypothekenportale sind lange Hypolaufzeiten, die den Hypothekarnehmer lange binden nach seiner Unterschrift, viel interessanter, denn viel mehr Provision.

Eine unbefristete Liborhypothek wird natürlich viel weniger gern vermittelt, weil dann die Provision viel geringer ist, denn der Kunde kann ja einfacher aussteigen und wechseln zu einer anderen Bank.

Vergleich Festhypothek, Libor-Hypothek: Drum schaue, wer sich lange bindet

„Drum schaue, wer sich ewig bindet“, heißt es bei Göthe (Goethe). Nicht nur wer sich „ewig“ bindet, sondern auch wer sich „lange“ oder „sehr lange“ oder „fast ewig“ bindet, sollte schauen.

Und auch an was er sich bindet, ob er eine Liborhypothek oder eine Festhypothek eingeht.
Auf keinem Fall sollte man hier Finanzportalen, Hypothekenportalen und Vermittlern wie Moneypark, Comparis, Avobis, Hypoauktion etc. blind vertrauen.

Bereits in einem vergangenen Artikel wies Hypobörse.ch in diesem Hypothekenblog darauf hin, daß Libor-Hypotheken gemäß allen vorliegenden Untersuchungen für die Kunden in der Regel vom Zins her günstiger sind als eine Festhypothek. (siehe Blogbeitrag hier)

Hinzu kommt das horrende Geldrisiko, wenn man eine Festhypothek vorzeitig kündigen will oder muß, wie der erschreckende Bericht auf dem Portal „Inside Paradeplatz“ von dieser Woche zeigt.

 

 

 

Weil Hypotheken im Vergleich noch so teuer sind: Hypothekarischer Referenzzinssatz bleibt +++ Kein Mietzins-Reduktionsanspruch für Mieter

Hypothekenvergleich: Hypo-Börse, Hypothekenzinsen / Hypothekarzins

Im Vergleich zu den Nullzinsen bzw. sogar Strafzinsen, also Minuszinsen sind die Hypothekenzinsen noch immer sehr teuer. Dies ist für Mieter wichtig, denn die Mietzinsen (Mieten) richten Sie nach den Hypozinsen.

Bzw. nach den Hypothekarzinsen richtet sich der hypothekarische Referenzzinssatz.

Er beträgt 1,25 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz.

Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. März 2020 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,37 Prozent auf 1,35 Prozent gesunken.

Der mietrechtlich maßgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1,25 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.

Der Referenzzinssatz liegt seit 3. März 2020 bei 1,25 Prozent. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt. Ferner können weitere eingetretene Kostenänderungen (im Umfang von 40 Prozent der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, Veränderung der Unterhaltskosten) zu einem Anpassungsanspruch führen, der gegebenenfalls im Rahmen der Berechnung der Mietzinssenkung zu berücksichtigen ist.

Erst im Herbst 2020 gibt es wieder eine neue Überprüfung und – je nach Hypothekenzinsen – eine Anpassung

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben. Ferner wird die Öffentlichkeit jeweils mit einer Medienmitteilung informiert. Die nächste ist für den 1. September 2020 vorgesehen.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher maßgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken. Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 12a der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).

Sensible Grundbuchdaten: Ab 2020 auch Zugriff für Eigentümer und gewissen Behörden

Hypothekenvergleich: Hypo-Börse
Elektronischer Grundbuchauszug

Bisher hatten nur Urkundspersonen wie Notare Einsichtmöglichkeiten in sensible Grundbuchdaten, welche über das öffentliche Grundbuch, den einfachen elektronischen Grundbuchauszug, hinausgehen.

Ab 1. Juli 2020 ändert sich dies.

Ab dann gelten für den elektronischen Zugang zu Grundbuchdaten neue Bestimmungen.

Der Bundesrat hat die geänderte Grundbuchverordnung an seiner Sitzung vom 20. September 2019 auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.

Demnach können die Kantone künftig berechtigten Behörden und Eigentümern beispielsweise einen elektronischen Zugang zu Belegen ermöglichen.

Im Zusammenhang mit der Vorlage 14.034 „ZGB. Beurkundung des Personenstands und Grundbuch“, die das Parlament in der Wintersession 2017 verabschiedet hat, hat sich gezeigt, dass im Bereich des elektronischen Zugangs zu den Grundbuchdaten Anpassungen nötig sind.

Der Bundesrat hat deshalb im letzten Sommer eine Revision der Grundbuchverordnung in die Vernehmlassung geschickt.

An seiner Sitzung vom 20. September 2019 hat er deren Ergebnisse zur Kenntnis genommen und die geänderte Grundbuchverordnung auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.

In die öffentlich zugänglichen Daten des Grundbuches hat jedermann auch ohne Interessennachweis Zugriff.

Daneben enthält das Grundbuch Daten, die nur gestützt auf ein berechtigtes Interesse zugänglich sind.

Zugriff neu auch „für gewisse Personen- respektive Berufsgruppen und Behörden“

Die Kantone können für gewisse Personen- respektive Berufsgruppen und Behörden ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme generell vermuten und diesen Kreisen die Einsichtnahme mittels eines elektronischen Zugangs gewähren.

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Ablauf der Übertragung einer Immobilie

Hypothekenvergleich: Hypo-Börse

Kaufvertrag beim Notar

Bei einem Notar, den Käufer und Verkäufer der Immobilie auswählen wird der Immobilienkaufvertrag abgeschlossen und beurkundet.

Die Kosten für eine solche Immobilien-Übertragung sind in der Schweiz im jeweiligen Kanton geregelt.

Manche Kantone kennen auch eine Handänderungssteuer für die sogenannte Handänderung (die Eintragung im Grundbuch beim Grundbuchamt).

Grundbuchanmeldung

Erst nach der Grundbuchanmeldung (Grundbucheintragung) bei dem jeweiligen Grundbuchamt ist der Immobilienkäufer Eigentürmer und die Liegenschaft auch wirklich übertragen.

Hypotheken können übernommen werden

Man kann beim Kauf einer Immobilie auch vereinbaren, daß Hypotheken, die noch laufen, übernommen werden können.

Das kann von Vorteil sein, wenn man zum Beispiel etwas umbauen oder sanieren möchte an der Liegenschaft und das Geld brauchen kann dafür.

Die Hypothekenschuld wird in solch einem Fall abgezogen vom Kaufpreis und man hat dieses Geld freu zur Verfügung, muß dann natürlich die Hypothek dafür abbezahlen.

(Bildquelle Symbolbild / Bildschirmfotoausriß: NotarChur.ch)

Ferienimmobilie: Wie werte ich sie auf?

Hypothekenvergleich: Hypo-Börse

Viele Ferienimmobilien in der Landschaft, zum Beispiel in Agrarzonen oder Waldzonen haben ein gemeinsames Problem:

Der fehlende Anschluß an das Grundwasser und an das Abwasser.

Für beides können heutzutage recht kostengünstige Lösungen gefunden werden, um eine dauerhafte Bewohnbarkeit möglich zu machen.

Für den fehlenden Anschluß an die Wasserversorung gibt es die Möglichkeit der Regenwassertanks, die oft unterirdisch und somit unsichtbar aufgebaut werden.

Und für den fehlenden Abwasseranschluß gibt es Fäkalientanks als Lösung.

Beispiel eines Anbieters von Fäkalientanks und Regenwassertanks (Bildausriß: Mosertankshop)

Beispiel eines Anbieters von Fäkalientanks und Regenwassertanks (Bildausriß: Mosertankshop)

Ohne solche Installationen wird für die Nutzung als bewohnbare Liegenschaft der Kanton als zuständige Behörde (Gemeinden haben hier nur ein Anhörungsrecht und Mitspracherecht, aber sind nicht Entscheidungsinstanz) nicht bewilligen.

Warum ist das maßgeblich, wenn Sie eine Ferienimmobilie außerhalb der Bauzonen haben?

Sowohl für eine Hypothek als auch für einen Verkauf (falls dieser einmal vorgesehen ist) ist das natürlich wichtig.

Banken geben für sowas keine Hypotheken

Stottern Banken schon bzw. zittern Banken schon dann, wenn es um Hypotheken für Ferienwohnungen in Wohngebieten bzw. Wohnzonen geht und geben hier nur zähneknirschend Hyptotheken für Sanierungen, Renovationen etc., so kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (außer, man ist ganz ganz ganz großer Multimillionenkunde oder Milliardenkunde bei einer Bank oder hat persönliche Verbindungen á la Pierin Vincenz und Konsorten) davon ausgehen, daß man für eine Liegenschaft, zumal eine Ferienliegenschaft außerhalb Bauzonen bzw. Wohnzonen, keinen Kredit erhält.

Wer also seine Ferienliegenschaft, die sich in einer Landwirtschafts- oder Waldzone befindet, bewohnbar machen und sanieren will mit Fäkalientanks und Regenwassertanks kann auf Banken nicht zählen.

Private Hypotheken-Geber kommen ins Spiel

Doch dank Hypobörse.ch gibt es hier die Möglichkeit, zu privaten Hypothekengebern Kontakt zu erhalten, die sich freuen, in Zeiten von Nullzins oder Negativzins positive Zinserträge zu erhalten. (der sogenannte Anlagenotstand läßt grüßen)

Warum von Bedeutung?

Während früher alte Bauten, z. B. Landwirtschaftsbauten außerhalb Bauzonen / Wohnzonen, die sich also in Agrarzonen oder Waldzonen etc. befanden niemals denkbar war, Baubewilligungen für einen Umbau zur Nutzung als Wohnraum zu erhalten, stellt sich zurzeit im Kanton Graubünden ein Gesinnungswechsel ein.

Dieser hatte schon zuvor im Kanton Tessin stattgefunden.

Wo man zur Einsicht kam, daß es nicht schön für das Landschaftsbild ist, wenn solche Bauten verrotten und vergammeln. Sondern es schöner und sinnvoller wäre, den Besitzern oder Käufern zu erlauben, diese umzubauen.

Der Kanton Tessin stritt sogar mit den Beamten der Eidgenossenschaft.

Im Tessin hatten – eben anders als die deutschschweizer Mentalität es tut – sich die Leute nicht so sehr um Bauvorschriften und Gesetze geschert, sondern einfach ihre Rustici umgebaut, ausgebaut usw.

Mit oder ohne Baubewilligung. Das Schweizer Staatsfernsehen berichtete vor einigen Jahren bereits über diesen Streit zwischen Bund und Kanton.

Bericht des Schweizer Staatsfernsehens SRF über den Rustici-Streit zwischen Tessin und Bund, den der Kanton Tessin schlußendlich gewann (Quelle SRF)

Letztlich gab der Bund schließlich nach.

Ebenso gibt es zurzeit in Graubünden mehrere politische Vorstöße im Kantonsrat (Großer Rat) dazu, daß Maiensäße, wie die Rustici hier genannt werden, genutzt werden können sollten.

Also saniert, umgebaut werden dürfen.

Das heißt, die Nachfrage dahingehend, Sanierungen oder die oben-erwähnten Regenwasser- und Fäkalientanks zu installieren dürfte genauso steigen wie die gesetzlich Zulässigkeit gesteigert wird, die solches erlaubt.

Nur werden Banken wie schon erwähnt hierfür nie Hypotheken geben.

Hier kommt Hypobörse.ch ins Spiel.

Sparpotential von 5 Milliarden: Schweizer zu bequem für Hypothekenvergleich

Hypothekenvergleich: Hypo-Börse

Trotz vielfach besserer Konditionen bei anderen Banken schließen 70 Prozent der Schweizer Hypothekarkunden ihre Hypothek bei ihrer Hausbank ab.

Bereits ein einfacher Vergleich der Hypothekarzinsen kann enorme Einsparungen bringen.

Doch vielen ist offenbar die Kalkulation mit einem Hypothekenrechner zu mühsam.

Dabei macht schon ein winziger Zinsunterschied viel aus, denn bei Hypotheken geht es in der Regel um hohe Summen.

Noch mehr Sparpotential

Dabei ließe sich noch weit mehr sparen.

Denn wer nicht nur Hypothekenvergleiche nicht nur bei Banken, Versicherungen und Pensionskassen einholt, der kann noch viel mehr sparen.

Wenn er Hypothekenofferten von privat einholt und privat seine gewünschte Hypothek veröffentlicht auf dem Hypothekenportal Hypobörse.ch

Beirat empfiehlt Änderung der Besteuerung von Wohneigentum u. a. wegen andauernden Niedrigzinsen

Hypothekenvergleich: Hypo-Börse

Wer – wie der Autor dieser Zeilen vor 20 Jahren – neu in die Schweiz einreist, kennt es gar nicht:

In der Schweiz ist es attraktiv, Schulden in Form von einer Hypothek auf einer Immobilie zu haben.

Weil man dies steuerlich abziehen kann (die Schuldzinsen etc.) vom sogenannten Eigenmietwert.

Denn selbst Immobilien, die gar nicht vermietet werden und selbst-bewohnt werden, werden in der Schweiz fiktiv besteuert.

Man muß die Mieten versteuern, die man selber als „Eigenmieter“bzw. „sein eigener fiktiver Mieter“, als Besitzer der Liegenschaft (Wohnung oder Haus) bezahlen würde, wäre man nicht Eigentümer, sondern sein eigener Mieter. Als wenn man vermieten würde an eine Drittperson wird gleichbehandelt wie die Immobilie selbst zu bewohnen. (steuerlich gleichbehandelt)

Aktuell befaßt sich der Bundesrat der Schweiz mit dem sogenannten Eigenmietwert, einem Schweizer Unikum.

Schweizer Zeitung berichtet (Auszug):

Der Bundesrat ist an seiner Sitzung vom 16. Januar 2019 über den Jahresbericht des Beirates Zukunft Finanzplatz informiert worden. Thematische Schwerpunkte im Jahr 2018 bildeten die Stärkung des Kapitalmarkts und die Situation auf dem Schweizer Immobilienmarkt.

Der Beirat analysierte unter anderem in einer separaten Stellungnahme die Situation auf dem Schweizer Immobilienmarkt.

Eigenmietwert-Besteuerung macht es attraktiv, Schulden zu haben, niedrige Zinsen machen Hypotheken ebenfalls attraktiv

Die Hypothekarverschuldung in der Schweiz ist aufgrund der langanhaltenden Tiefzinsperiode und der steuerlichen Anreize bei der Wohneigentumsbesteuerung hoch und wächst schneller als die Gesamtwirtschaft.

Aus Sicht des Beirates sollte der Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung, wie er in seiner Empfehlung von März 2016 formuliert wurde, so rasch wie möglich an die Hand genommen werden.

Hintergrund ist hier, daß es – anders als in Deutschland oder zum Beispiel auch Österreich – in der Schweiz attraktiv ist, Schulden (Hypotheken) auf Immobilien zu haben.

Denn wer Schulden, eine Hypothek auf der Liegenschaft hat, kann die Hypothekarkosten steuerlich geltend machen und so seine Steuerschulden mindern, die durch den fiktiven Eigentmietwert enstehen.

Nachdem sich im Bereich der Wohnrenditeliegenschaften substanzielle Risiken für die Finanzstabilität aufgebaut haben, empfiehlt der Beirat, weitere dämpfende Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die dem Aufbau dieser Risiken Einhalt gebieten.

(Quelle, ganzer Bericht)

Hypothek für Ferienwohnung: Was ist zu beachten?

Hypothek für Ferienwohnung, Hypothek von privat

Banken und Versicherungen sowie Pensionskassen, die Hypotheken vergeben, gehen bei Ferienwohnungshypotheken konservativer vor.

Mehr als für 60% des Marktpreises gibt es kaum eine Hypothek. Mehr noch: Der Marktpreis als Hypothekengrundlage wird auf einer Bankschätzung berechnet und liegt meist noch stark und dem real bezahlten Marktpreisen.

Warum auch jemand, der eine Hypothek von Privat vergibt, bei der Hypothekenvergabe bei Ferienwohnungen und besonders in Ferienwohungsgebieten konservativ vorgehen sollte, dafür gibt es verschiedene Gründe:

  1. Eine Ferienwohnung kann lange leerstehen, die Mieteinnahmen sind sehr schlecht kalkulierbar
  2. Eine Ferienwohnung, die gar nicht vermietet wird, sondern eigengenutzt wird (ausschließliche Eigennutzung), hat gar keine Mieteinnahmen.
  3. Ferienwohnungen sind schwerer zu verkaufen, meist nur an Unterländer und ausländische Touristen
  4. Ferienwohnunen können nicht einfach in normale Wohnungen umgewandelt und vermietet werden, sofern sie nicht zufällig in der Nähe größerer Wohngebiete, sondern in reinen Tourimusgebieten liegen.

Gute Erreichbarkeit vom Unterland aus als Vorteil

Als Faustregel gilt, daß Ferienwohnungen, die von Chur und damit auch vom Unterland her gut erreichbar sind, sicherer sind und höher beliehen werden können.

Während im Engadin die Preise seit Jahren einbrechen, so sind die Gebiete Lenzerheide, Flims, Davos kaum betroffen in diesem Ausmaß. Der Markt schein hier intakt.

Ferienwohnung in nicht überwiegend vom Tourismus geprägten Gebieten sicherer

Auch Gebiete, die wenig touristisch geprägt sind, weil sie sich schlecht vermarkten wie etwa das Domleschg (Viamala-Tourismus) sind sicherer, sofern sie ein Einwohnerwachstum haben, was in den Talgebieten des Domleschg stark der Fall ist. Denn so kann man eine Ferienwohnung in eine normale Mietwohnung umwandeln und vermieten.

Oder findet auch Käufer, sollte man verkaufen wollen oder müssen.

Reine Tourismusgebiete mit schlechter Erreichbarkeit vom Unterland her, unsicherer

Ganz anders sieht es hingegen an den sich entvölkernden Gegenden Albula oder Schams aus, wo der Immobilienmarkt zu großen Teilen touristisch geprägt ist und keine Ausweichmöglichkeit einer andersweitigen als touristischen Vermietung besteht und auch keine Möglichkeit, leicht außertouristisch Käufer zu finden.

Gute Verkehrsanbindung von Vorteil

Als weitere Faustregel kann man sagen, daß nebst Gebieten, die von Chur her gut erreichbar sind (wie z. B. Domleschg, Lenzerheide, Flims) auch entferntere Gebiete mit guten ÖV-Verbindungen, namentlich der Rhätischen Bahn, etwas sicherer sind als Gebiete, wo man abends kaum noch wegkommt ohne eigene Auto wie z. B. Moesa / Calancatal und andere abgelegene Gebiete.

Fazit für Hypotheken von privat

Vergeben Sie eine Hypothek von privat für die Finanzierung oder Sanierung / Renovation einer Ferienwohnung, sollten Sie immer daran denken, daß bei einem Zahlungsausfall des Hypothekarnehmers diese verwertet werden muß, um die Hypothekenschuld zu decken.

Berücksichtigen Sie die obigen Faktoren und geben Sie nie für 100% des Kaufpreises / Marktpreises eine Hypothek und auch nicht für 80% wie bei Wohnimmobilien vielfach üblich. Die Grenze sollte hier bei 60% liegen oder allenfalls bei Gebieten wie Lenzerheide oder Flims auch bei 70%.

 

Immobilienkauf: Vorsicht bei Straßensanierungen

Hypothekenvergleich: Hypo-Börse

Das kann teuer werden:

Wer eine Immobilie kauft, sollte sich vorgängig erkundigen, ob Straßensanierungen anstehen.

Und sich allenfalls im Notar- / Grundbuchvertrag bestätigen lassen, daß dem Verkäufer keine bekannt sind.

Und sicherheitshalber die Gemeinde anschreiben und / oder den Kanton, sofern z. B. ein Haus oder Grundstück, das zu kaufen beabsichtigt ist, an einer Kantonsstraße liegt.

Denn Neuerschließungen und sei es nur, daß die Kanalisationsanschlüsse zwischen Haus und Straße erneuert werden in einer Gemeinde, das kann sofort 5.000 Franken oder mehr kosten.

Wer soetwas einmal erlebt hat, daß er unter Druck gesetzt wird, schnell den Kaufvertrag zu unterschreiben und kurze Zeit später eine Erschließungsrechnung ins Haus flattert, der wird in Zukunft darauf achten.

Aber welcher normale Immobilienkäufer denkt an solche Dinge?

Bei Gemeindestraßen ist es ratsam, wenn diese sich bei einem beabsichtigten Immobilienkauf in einem sehr schlechten Zustand befinden, im jeweiligen Reglement (hier ein Beispiel einer Änderung) der Gemeinde zu schauen, wer bei Straßensanierungen die Kosten trägt (Gemeinde oder Eigentümer der Liegenschaften oder beide und wenn beide, zu welchen prozentualen Verteilungen).

Ausland: Risiko und Beträge viel höher

Im Ausland kann das sogar exzessive Züge annehmen.

Es ist bekannt, daß geldsuchende Gemeinden in Deutschland nicht nur ständig Grundsteuern (Liegenschaftssteuern in Deutschland) nach oben schrauben.

Sondern auch solche Ereignisse blühen können, daß man hohe 5- oder sogar 6stellige Euro-Beträge für Straßensanierungen zahlen muß und so zu einem Verkauf der Liegenschaft gezwungen wird bzw. zu einem Notverkauf.

Mit Ausnahme vom deutschen Bundesland Baden-Württemberg dürfen die Gemeinden in allen Bundesländern sogenannte  Straßenausbaubeiträge von Haus- und Grundstücks-Besitzern einfordern.

Hier ein aktueller Fall von Anliegerbeiträgen bzw. Sanierungsbeiträgen:

https://www.focus.de/immobilien/bauen/streit-in-ostwestfalen-buerger-sollen-fuer-strassenbau-unsummen-zahlen-aus-wut-stuermen-hunderte-das-rathaus_id_9986837.html

Tipp bei Immobilien in DE

Schauen Sie beim Kauf bzw. bei Immobilienkauf-Absicht darauf, in welchem Zustand die Straße ist.

Denn Gemeinden dürfen für die Instandhaltung der Straßen keine Kosten erheben an den Anwohner / Eigentümer der Liegenschaften.

Nur, wenn eine Erneuerung der Straße oder eine Verbesserung der Straße vorgenommen wird, dürfen die Kosten auf die Eigentümer umgelegt werden.

Das heißt, wenn eine Straße einen so stark sanierungsbedürftigen Eindruck macht, daß bald eine Gesamtsanierung anstehen könnte, eher die Finger von einem Kauf lassen.

Perfide

Manche Kommunen warten absichtlich solange ab bis eine Straße so kaputt ist, daß sie gesamtsaniert werden muß. Weil sie dann die Kosten auf die Anwohner umlegen kann, die dort Häuser oder Grundstücke haben.

Eine Erneuerung wird angenommen, wenn die übliche Nutzungsdauer abgelaufen ist, wobei das stark schwankt. Eine Hauptstraße hält zirka 25 Jahre, eine Straße in einem Wohngebiet auch gut 40 Jahre. So oder so, man tut gut daran bei einem Immobilienkauf in Deutschland zu schauen, in welchem Zustand die anliegenden Straßen sind…

Hier ein weiteres solches Beispiel, wo Anwohner massivst zur Kasse gebeten werden für eine Hauptstraße, die überwiegend andere benutzen.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/stade-strasse-wird-saniert-anwohnern-droht-ruin-a-1157500.html

 

 

Ferienwohnungen Graubünden: Massive Preiseinbrüche

Hypothekenvergleich: Hypo-Börse

Kürzlich berichteten wir auf Hypobörse darüber, daß die Preise für Ferienwohnungen in der Schweiz im Durchschnitt 15% jährlich (seit 2014) eingebrochen sind bzw. einbrechen.

Und sich auch aktuell weiterhin im Sinkflug befinden.

Aber in Graubünden, wo es nebst dem Wallis wohl am meisten Ferienwohnungen gibt im ländlichen Raum, ist festzustellen, daß längst nicht alle Gebiete gleich betroffen sind.

Es gibt im Gegenteil große Unterschiede.

Während es im Umland von Chur und seiner Wohnungsnot noch die Möglichkeit gibt, Ferienwohnungen in vermietete Wohnungen umzuwandeln, gilt für den „Umraum“ von Chur wie Flims und Davos, daß hier die Preise noch recht stabil sind.

Anders hingegen im ländlichen Raum.

Untersuchung von Wüest & Partner

Ferienwohnungsgebiet in St. Moritz / Engadin

Ferienwohnungsgebiet in St. Moritz / Engadin

Gemäß Untersuchung von Wüest & Partner verhält es sich so, daß Gebiete, die vergleichsweise noch näher an Chur liegen und vom Unterland zu erreichen sind, weniger vom Ferienwohnungspreiseinbruch betroffen sind, leiden Gebiete wie das Engadin besonders. Hier sollen viele Erben ihre Ferienwohnungen verkaufen.

So stünden in den Gemeinden des Oberengadins 754 Zweitwohnungen zum Verkauf. 2003 waren es 447.

In näher an Chur und damit auch an Zürich etc. gelegenen Regionen gibt es sogar weniger Angebote als 2003: Von 522 auf 452 (Regionen Davos/Klosters) und von 298 auf 263 (Flims/Laax/Falera) haben hier die Verkaufsangebote abgenommen.

Fazit: Es ist nicht nur der Zeitpunkt sehr wichtig, wann man kauft, sondern auch die Lage und das Umfeld.

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